Grundpflege

Ausgebildete Pflegende übernehmen die Grundpflege bei Kund:innen, welche diese Tätigkeiten nicht mehr selber ausführen können.

 

Gemäss der Liste der Krankenkassen-Leistungsverordnung sind dies:

 

  • Beine einbinden
  • Kompressionsstrümpfe anziehen
  • Betten (pflegebedürftige Kunden)
  • Lagern
  • Bewegungsübungen und Gehtraining
  • Mobilisieren
  • Dekubitusprophylaxe
  • Hautpflege (z.B.: Massnahmen zur Verhütung und Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut)
  • Hilfe bei der Körperpflege (Teil- und Ganzwäsche, Duschen, Baden, Nagel- und Haarpflege)
  • Mundpflege (z.B. Zähne- und Zahnprothese reinigen)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken eingeben

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf während den Bürozeiten:

 

041 319 39 39

 

08.00 bis 12.00 Uhr und

13.30 bis 17.15 Uhr

 

info(a)spitex-kriens.ch

 

ärztliche Anordnungen an:

verordnungen(a)spitex-kriens.ch