Grundpflege
Ausgebildete Pflegende übernehmen die Grundpflege bei Kund:innen, welche diese Tätigkeiten nicht mehr selber ausführen können.
Gemäss der Liste der Krankenkassen-Leistungsverordnung sind dies:
- Beine einbinden
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Betten (pflegebedürftige Kunden)
- Lagern
- Bewegungsübungen und Gehtraining
- Mobilisieren
- Dekubitusprophylaxe
- Hautpflege (z.B.: Massnahmen zur Verhütung und Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut)
- Hilfe bei der Körperpflege (Teil- und Ganzwäsche, Duschen, Baden, Nagel- und Haarpflege)
- Mundpflege (z.B. Zähne- und Zahnprothese reinigen)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Essen und Trinken eingeben
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihren Anruf während den Bürozeiten:
041 319 39 39
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.15 Uhr
ärztliche Anordnungen an:
verordnungen(a)spitex-kriens.ch